Impressum

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studio b15
Markus Schrüfer
Am Farrnbach 15b
90556 Cadolzburg

Tel: +49 9103 714 99 11
Fax:+49 9103 714 99 44
email: info@studio-b15.de

 

www.studio-b15.de

 

Copyright: Alle Fotografien, Texte, Grafiken und Medienelemente unterliegen dem Copyright der Autoren.Eine Veröffentlichung, auch in Auszügen, ist genehmigungspflichtig.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
A Allgemeines
 
1.Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
 
2.Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Object-movies usw.)
 
B Urheberrecht
 
1.Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
 
2.Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
 
3.Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
 
4.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
 
5.Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.§60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
 
6.Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf , sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
 
7.Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
 
C Überlassene Unterlagen
 
1.An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen wie z.B. Angeboten, Layouts, gezeichnet oder fotografischer Art, etc., behält sich der Fotograf Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Fotograf erteilt dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
 
D Vergütung
 
1.Eigentumsvorbehalt1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
 
2.Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug wenn er fällige Rechnungen nicht sofort innerhalb 30(in Worten) dreißig) Tage nach Zugsang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
 
3.Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
 
4.Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen detaillierten Weisungen z.B. in Form eines Layouts hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
 
E Haftung
 
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftete ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anders festgelegt wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
2.Der Fotograf verwahrt die Negative, sowie andere Medien die zur Bildaufzeichnung dienen, sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder Medien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er den Auftraggeber benachrichtigen und ihm die Negative oder archivierte Daten zum Kauf anbieten. Der Fotograf haftete für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder sowie die Dauerhaftigkeit anderer Archivierungsmedien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.
 
3.Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern Vorlagen und Medien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
 
F Nebenpflichten
 
1.Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechtsowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
 

2.Der Auftraggeber verpflichtet sich die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftaggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

G Leistungsstörung Ausfallhonorar

1.Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden.Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2.Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder binnen eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die Ausgewählten, innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist alsdie Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes original und 200 (inWorten zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3.Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen

4.Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

H Datenschutz

1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtete sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

I Digitale Fotografie

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn diese Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

J Bildbearbeitung

 
1.Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und Ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Fotocomposing , Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dies mit (M) zu kennzeichnen. Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne §8UrhG.
2.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhaltenbleibt und der Fotograf als Urheber des Bildes klar und eindeutig identifizierbar ist.
4.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zubeauftragen wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung dieser Pflichten beruhen.
 
 
K Nutzung und Verbreitung
1.Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, DVD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2.Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten , die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
5.Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
 
L Schlussbestimmungen
Wird der Fotograf mit anderen Aufträgen als der Erstellung von Lichtbildern beauftragt, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vereinbarungen bezüglich des Urheberrechts und dessen Nutzung, genauso. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.